Titel auf Ausstellungen

Es können verschiedene Prädikate vergeben werden:

 

CAC     = Anwartschaft auf den nationalen Titel "Deutscher Champion (VDH)"

CACIB = Anwartschaft auf den Titel "Internationaler Schönheitschampion"

BOB     = Best of Breed  (der/die Beste seiner Rasse)

BIG      = Best in Group (der/die Beste einer Gruppe - gibt es nur bei großen Ausstellungen)

BIS       = Best in Show   (der beste Hund der Ausstellung)

 

Anwartschaften

1. CACIB (Certificat d’Aptitude au Championnat International de Beauté - Anwartschaft auf den Titel "Internationaler Schönheitschampion")

Das CACIB kann nur in der Championklasse, der Offenen Klasse oder der Gebrauchshundeklasse vergeben werden. Das Mindestalter des Hundes muß 15 Monate betragen. Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Richters.

Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich I" bewertet sind, unabhängig von der Zahl der Konkurrenten.

CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit "Vorzüglich II" bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, daß der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstage bereits den Titel "Internationaler Schönheitschampion" von der FCI zuerkannt bekommen hat.
Ebenfalls kann der CACIB-Reserve-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte.

Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels "Internationaler Schönheitschampion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

 

2. CAC-VDH (Anwartschaft auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)")

Die Anwartschaften werden in der Offenen-, Champion- und Gebrauchshundeklasse - für Rüden und Hündinnen getrennt - in Wettbewerb gestellt.
Für den zweitbesten Rüden und für die zweitbeste Hündin jeder Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Vergabe liegt in jedem Falle im Ermessen des Zuchtrichters.

Titelvergabe

1. "Internationaler Schönheitschampion"

Voraussetzung für die Vergabe des Titels "Internationaler Schönheitschampion" sind vier durch die FCI bestätigte CACIB. Diese müssen unter mind. drei verschiedenen Richtern in mind. drei verschiedenen Ländern erworben werden. Davon einmal im Heimatland des Hundeeigentümers oder im Ursprungsland der Rasse. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr liegen.

Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

 

  • Vier CACIB-Vorschlagskarten;
  • Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes

 

Für Hunde, die Arbeitsprüfungen unterworfen sind, gelten Sonderregeln.

 

 

2. "Deutscher Champion (VDH)"

Der Titel "Deutscher Champion (VDH)"  wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für vier Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden und die Vorschläge durch die VDH-Geschäftsstelle bestätigt worden sind.

Der Titel wird verliehen, wenn

 

  • Vier bestätigte Anwartschaften nachgewiesen werden, von denen mindestens zwei auf internationalen oder Allgemeinen Zuchtschauen errungen wurden.
  • Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muß ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten und einem Tag liegen.
  •  Die Anwartschaften müssen unter mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben sein.

 

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Eigentümer des Hundes Antrag auf Verleihung des Titels "Deutscher Champion (VDH)" bei der VDH-Geschäftsstelle stellen. Dazu sind die vier bestätigten Anwartschaften sowie eine Fotokopie der Ahnentafel vorzulegen.